Wie ist mit der Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Deaktivierung des Privacy Shields umzugehen?
Der EuGH hat den Angemessenheitsentscheid „Privacy Shield“ im so genannten „Schrems II“-Urteil vom 16. Juli 2020 für ungültig erklärt. Das Privacy Shield erlaubte die Übertragung von Daten zwischen der Europäischen Union und US-Betreibern, die sich an ihre Datenschutzgrundsätze halten, ohne weitere Formalitäten. Unternehmen, die weiterhin personenbezogene Daten von Europa in die USA übertragen wollen, sind…
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