Die Problematiken in Zusammenhang mit personenbezogenen Daten sind kein neues Konzept
1948 wird im Artikel 12 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen das Recht auf Privatleben definiert:
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Artikel 12 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen
In Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention (1953) erklärt im Nachklang des Artikels 12 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen:
Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
Artikel 8, Absatz 1 der europäischen Menschenrechtskonvention
Seit den 50er Jahren, passt der europäische Gesetzgeber kontinuierlich seine Gesetzgebung in Bezug auf personenbezogene Daten an, wie beispielsweise die Datenschutzrichtlinie von 1995: Richtlinie 95/46/EG
KONTAKT4 Herausforderungen
1
Die Explosion sozialer Netzwerke
Vor einigen Jahren existierten nur wenige soziale Netzwerke, dies ist heute nicht mehr der Fall. Im Laufe der Jahre sind einige hundert soziale Netzwerke entstanden und wurden weiterentwickelt! Angesichts der aktuellen Situation sind diese sozialen Netzwerke die Zukunft des Internets geworden.
2
Das allgemeine Überwachungsprogramm der NSA
In dessen Rahmen weltweit Daten in massivem Umfang gesammelt werden.
3
Unternehmen, die Ihre Verantwortung auf die
der Auftragsverarbeiter beschränken
Obwohl sie in Wirklichkeit als Verantwortliche für die Verarbeitung der Daten handeln.
4
Das Auftauchen von Cloudcomputing
Mit der Explosion des Datenumfangs der in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, müssen sich die Firmen angesichts des Risikos zu verschwinden, anpassen.
Lassen Sie Data Privacy Professionals
die Probleme Ihres Unternehmens mit der DSGVO regeln
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
In Folge dieser Entwicklungen hat der europäische Gesetzgeber 2012 eine erste Version einer neuen Gesetzgebung, genannt DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) mit dem Ziel des besseren Schutzes der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen (Individuen) zu gewährleisten veröffentlicht.
Nach vier Jahren der Verhandlung und der Lobbyarbeit von Seiten der Unternehmen, wurde die DSGVO – zum allgemeinen Erstaunen – durch den Europarat und das Europaparlament im April 2016 angenommen.
Nach einer zweijährigen Übergangszeit, ist die DSGVO (EU-Verordnung 2016/679) seit dem 25. Mai 2018 in Kraft.