Jeder Verwaltungsvorgang bei einer bayerischen öffentlichen Stelle ist irgendwann abgeschlossen. Dann ist über die Archivierung - meist in einem staatlichen oder kommunalen Archiv - zu entscheiden. Für die Archivierung sind auch datenschutzrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. So kann Personen, die mit ihren Daten in dem Verwaltungsvorgang aufscheinen, ein Recht auf Löschung, mithin auf "Vergessenwerden" zustehen. Mitunter […]
Die wenigsten personenbezogenen Daten benötigen bayerische öffentliche Stellen für immer; selbst die Personenstandsregister werden spätestens nach 110 Jahren archiviert. Mitunter haben Bürgerinnen und Bürger aber schon viel früher das Bedürfnis, den Bestand an Informationen auszudünnen, den der Staat, die Kommunen und andere öffentliche Träger über sie aufgebaut haben. Diesem Zweck dienen Löschungsrechte. ...
Der Umgang mit Risiken ist nicht immer einfach. Das ist auch im Datenschutzrecht so. Damit bayerische öffentliche Stellen Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten noch leichter aufspüren und bewältigen können, hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz seine Erkenntnisse zu diesem Thema in einer neuen Orientierungshilfe zusammengefasst. ...
Die DCSO (Deutsche Cyber-Sicherheitsorganisation GmbH) bietet Teilnehmenden mit diesem Angebot eine kostenfreie dreimonatige Mitgliedschaft in ihrer DCSO Community an.
Für die Kommunikation mit dem BSI und der Allianz für Cyber-Sicherheit wird das Traffic Light Protocol (TLP) als Vereinbarung zum Austausch schutzwürdiger Informationen verwendet.