KI-Verordnung

Die europäische KI-Verordnung (AI Act)

Weltweit erster verbindlicher und harmonisierter Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz

Europäische Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt

Risikobasierter Ansatz

Ziel: Innovation, Sicherheit, Grundrechte und Vertrauen in Einklang zu bringen

Wichtige Termine

April 2021

Vorschlag der KI-Verordnung durch die Europäische Kommission

Dezember 2023

Endgültige politische Verabschiedung des Textes

2024–2025

Übergangsphase: Vorbereitung, Leitlinien, Behörden

2. August 2026

Vollständige und obligatorische Anwendung in der EU

Besorgte Akteure

Die Verordnung gilt auch für Nicht-EU-Akteure, wenn die KI Auswirkungen innerhalb der Union hat.

Anbieter

Entwickler, Herausgeber und Designer von KI-Systemen

Betreiber / Nutzer

Unternehmen und Verwaltungen, die KI einsetzen

Importeure & Händler

Verantwortlich für das Inverkehrbringen der Systeme

Aufsichtsbehörden

Nationale und europäische Aufsicht.

Verpflichtungen — Lieferanten

Das System entsprechend dem Risikoniveau einstufen

Entwerfen Sie gemäß den Anforderungen der Verordnung

TechnischeDokumentationundRückverfolgbarkeitbereitstellen

Durchführung von Konformitätsbewer tungen vor dem Inverkehrbringen

Überwachung nach dem Inverkehrbringen

Verpflichtungen — Anbieter / Nutzer

Verwenden Sie KI gemäß ihrem Verwendungszweck
Eine menschliche Aufsicht einrichten
Risiken und Vorfälle im Zusammenhang mit
Systemen verwalten.
Benutzer bei Bedarf informieren

Verpflichtungen – Importeure und Händler

Überprüfung der Konformität der in Verkehr
gebrachten Systeme
Bei Kontrollen mit den Behörden zusammenarbeiten

Für Privatpersonen

Die KI-Verordnung gilt nicht für natürliche Personen, die ein KI-System ausschließlich für private und nicht berufliche Zwecke nutzen

Eine Privatperson kann als Betreiber bezeichnet werden, sobald die Nutzung über den privaten Bereich hinausgeht

ISO/IEC 42001 – Managementsystem für
künstliche Intelligenz

Die Norm ISO/IEC 42001 bildet einen strukturierenden Rahmen für die Governance von KI-Systemen und erleichtert das Risikomanagement, die Dokumentation und die kontinuierliche Verbesserung

Sie stellt einen relevanten methodischen Ausgangspunkt dar, ist jedoch an sich kein Beweis für die rechtliche Konformität mit der IA-Verordnung

Was sich ab dem 2. August 2026 ändert

Kartografie

Verpflichtung zur Erfassung und Klassifizierung von KI-Systemen nach Risikostufen

Integrierte Konformität

Integration von KI gemäß den
Anforderungen der DSGVO, der
Cybersicherheit und der Datenverwaltung

Verantwortung

Erweiterung der Verantwortlichkeiten der Anwenderunternehmen

Transparenz

Erhöhte Anforderungen an Informationen und Dokumentation für IA mit hohem Risiko (hauptsächlich vom Lieferanten vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme erstellt)

Sanktion

Erhebliche finanzielle Sanktionen von bis zu 7 % des weltweiten Umsatzes oder 35 Millionen Euro bei Nichteinhaltung

Risikobasierter Ansatz – Vier Stufen

Das Diagramm zeigt die Risikohierarchie und die wichtigsten Auswirkungen für jede Stufe

Details nach Risikostufe

Inakzeptabel

• Verhaltensmanipulation (eine KI, die deine Emotionen analysiert und Botschaften so anpasst, dass du etwas kaufst, ohne es zu merken)
• Ausnutzung von Schwachstellen
• Massenbiometrische Erkennung (permanente Überwachung
von Menschenmengen ohne konkreten rechtlichen Grund)
→verboten.

Hohes Risiko

• Personalbeschaffung (eine KI, die Lebensläufe sortiert oder Bewerber einstuft) Medizin (eine KI, die bei der Erstellung einer
medizinischen Diagnose hilft)

• für eine Stelle)

• Bildung (ein System, das Schüler nach ihren Leistungen einstuft)

• Justiz (eine KI, die dabei hilft, das Rückfallrisiko einzuschätzen)

• wesentliche Dienstleistungen

→unter strengen Auflagen zulässig (Datenverwaltung, menschliche Aufsicht, Dokumentation).

Begrenztes Risiko

• Chatbots,
• Inhaltsgeneratoren
→ Hauptpflicht zur Transparenz (Information des Nutzers)

Minimales Risiko

• KI-Bürosoftware, Spiele,
• Filter,
• einfache Empfehlungen
→freie Nutzung ohne besondere Verpflichtungen

Auswirkungen für Unternehmen & nächste Schritte

• Eine neue Compliance-Ebene, die bereits jetzt zu erwarten ist
• Eine Konvergenz von DSGVO, KI, Cybersicherheit und
Risikomanagement

• Eine Schlüsselrolle für Juristen, Datenschutzbeauftragte und
Compliance-Verantwortliche
• Zunehmende Bedeutung von KI-Audits und -Kontrollen

Ab dem 2. August 2027

Die Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko für die relevanten Systeme gemäß Artikel 6 Absatz 1 und Anhang III vollständig umgesetzt werden

• Frist, bis zu der Anbieter von bereits vor dem 2. August 2025 auf dem Markt befindlichen allgemeinen KI-Modellen (GPAI) die Anforderungen des KI-Gesetzes vollständig erfüllen müssen

• Abschluss der schrittweisen Einführung der Verordnung, deren vollständige Umsetzung bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist, mit Ausnahme einiger sehr umfangreicher öffentlicher IT-Systeme, für die eine längere Frist gilt, darunter insbesondere: Schengener Informationssystem (SIS), Visa Informationssystem, nationale digitale Gesundheitssysteme, die Bevölkerungsdaten zentralisieren, usw