Jeder Verwaltungsvorgang bei einer bayerischen öffentlichen Stelle ist irgendwann abgeschlossen. Dann ist über die Archivierung - meist in einem staatlichen oder kommunalen Archiv - zu entscheiden. Für die Archivierung sind auch datenschutzrechtliche Bestimmungen von Bedeutung. So kann Personen, die mit ihren Daten in dem Verwaltungsvorgang aufscheinen, ein Recht auf Löschung, mithin auf "Vergessenwerden" zustehen. Mitunter […]
Die wenigsten personenbezogenen Daten benötigen bayerische öffentliche Stellen für immer; selbst die Personenstandsregister werden spätestens nach 110 Jahren archiviert. Mitunter haben Bürgerinnen und Bürger aber schon viel früher das Bedürfnis, den Bestand an Informationen auszudünnen, den der Staat, die Kommunen und andere öffentliche Träger über sie aufgebaut haben. Diesem Zweck dienen Löschungsrechte. ...
Der Umgang mit Risiken ist nicht immer einfach. Das ist auch im Datenschutzrecht so. Damit bayerische öffentliche Stellen Risiken bei der Verarbeitung personenbezogener Daten noch leichter aufspüren und bewältigen können, hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz seine Erkenntnisse zu diesem Thema in einer neuen Orientierungshilfe zusammengefasst. ...
In der zweitägigen Grundlagen-Schulung der mITSM erlernen die Teilnehmenden praxisnah die Mindestanforderungen der ISO-Norm 27001. Es wird auf die Maßnahmen zur Umsetzung der Norm eingegangen und Teilnehmende werden intensiv auf eine mögliche Zertifizierungsprüfung vorbereitet.